ADAC Landpartie Classic 2023
Teilnahmebedingungen
hier auch als PDF zum Download
Teilnehmen können Oldtimer-Fans mit historischen und klassischen Automobilen, die bis zum 31.12.1993 erstmals zugelassen wurden und über eine gültige Straßenzulassung verfügen. Zweiräder, LKW und Nutzfahrzeuge sind nicht zugelassen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 100 Fahrzeuge; die Auswahl erfolgt durch den Veranstalter in freiem Ermessen und ist unabhängig vom zeitlichen Eingang der Nennung.
Die teilnehmenden Fahrzeuge werden gemäß Baujahr in folgende Fahrzeugklassen eingeteilt:
Klasse A – D: bis einschl. Baujahr 1950
Klasse E: Baujahr 1951 bis einschl. 1960
Klasse F: Baujahr 1961 bis einschl. 1970
Klasse G: Baujahr 1971 bis einschl. 1993
Dem Veranstalter ist freigestellt, Klassen mit weniger als 3 Fahrzeugen mit der nächstjüngeren Klasse zusammenzulegen oder darüber hinaus Sonderpreise auszuschreiben.
Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug den deutschen Bestimmungen für Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr uneingeschränkt entspricht und ordnungsgemäß zugelassen ist. Die Haftpflichtversicherung für jedes Fahrzeug muss den in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Deckungssummen entsprechen. Die Fahrenden müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der Fahrzeugeigentümer oder die Fahrzeugeigentümerin dem Haftungsverzicht zugestimmt und diesen unterschrieben hat.
Anmeldungen
Nennschluss ist am 31. Mai 2023.
Spätestens 3 Wochen nach Nennschluss erhalten alle angemeldeten Personen eine schriftliche Benachrichtigung, ob die Nennung berücksichtigt werden konnte. Mit der vorläufigen Annahme der Nennung durch den Veranstalter erhalten die Teilnehmenden die Information über das zu entrichtende Nenngeld. Der Betrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Nennbestätigung zu überweisen. Sollte eine Rechnung benötigt werden, wird diese gern auf Anfrage ausgestellt. Erst nach fristgerechtem Geldeingang erhält die Nennung ihre Gültigkeit.
Die Angaben zu Mitfahrenden sollen im Rahmen der Nennung erfolgen. Sie müssen aber spätestens bei der Dokumentenabnahme nachgereicht werden.
Zur Online-Anmeldung gehört ein hochaufgelöstes Foto des genannten Kraftfahrzeuges. Mit Übergabe dieses Fotos an den Veranstalter, haben die Teilnehmenden dies zur Veröffentlichung in den Druckerzeugnissen der Veranstaltung, auf der Internetseite der Veranstaltung oder in Presseveröffentlichungen des Veranstalters freigegeben. Die Teilnehmenden stellen sicher und haften dafür, dass sie alle Rechte an dem eingereichten Foto des Kraftfahrzeugs innehaben, die dem Veranstalter übertragen werden, so dass dieser das Foto, wie dargestellt, nutzen darf.
Nenngeld
Die Anmeldegebühr für die Veranstaltung beträgt pro Team (Fahrzeug mit einem Fahrer oder einer Fahrerin und einem Mitfahrer oder Mitfahrerin) 1.090 Euro. Weitere Mitfahrende bezahlen nur 50 Prozent des Betrages.
Alle genannten Preise verstehen sich inklusive MwSt.
Stornierungsbedingungen
- Bis zum Nennschluss am 31. Mai 2023 ist eine kostenfreie Stornierung möglich.
- Bei einer späteren Stornierung fallen folgende Kosten an
- bis zum 51. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100 €
- ab dem 50. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 30 Prozent der Anmeldegebühr
- ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent der Anmeldegebühr
- ab dem 10. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100 Prozent der Anmeldegebühr
Für das Hotel gelten die Stornobedingungen des Hotels.
Leistungen
Im Nenngeld sind folgende Leistungen enthalten:
- Teamunterlagen inkl. Bordkarten und Startnummernschilder
- Programm zur Veranstaltung
- bewachte Parkmöglichkeiten im Freien
- Verpflegung während der Tagesetappen am 8. und 9. September 2023
- Abendprogramm inkl. Verpflegung am 8. und 9. September 2023
- Veranstalterpräsente
- Pokale / Sonderpreise
- Pannenhilfe und technische Betreuung
- Teilnehmer-Unfallversicherung
Übernachtungen
Für die Teilnehmenden der ADAC Landpartie Classic sind im Precise Resort Bad Saarow Zimmer reserviert. Mit der Nennbestätigung erhalten Sie den Buchungslink für Ihre individuelle Zimmerreservierung. Die Buchungsbestätigung erhalten Sie anschließend direkt vom Hotel. Die Kosten für die Unterbringung im Hotel inkl. Nebenkosten wie Kurtaxe etc. sind nicht in der Anmeldegebühr enthalten.
Zimmerkategorien und -preise (Preise pro Nacht pro Zimmer inkl. Frühstück und Benutzung des Schwimmbades)
Executive 209 EUR
Executive Seeseite 229 EUR
Deluxe Room Seeseite 259 EUR
Familyroom 269 EUR
Juniorsuite 269 EUR
Juniorsuite Seeseite 289 EUR
Suite 309 EUR
Suite Seeseite 329 EUR
Turm Suite 369 EUR
Familien Apartment 419 EUR
Die Verfügbarkeiten in den einzelnen Kategorien sind begrenzt. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Sie gegebenenfalls in eine andere Kategorie umgebucht werden.
Stornierungsbedingungen des Hotels
Bis 60 Tage vor Anreise ist eine kostenfreie Stornierung möglich.
59 - 21 Tage vor Anreise: 30 % der gebuchten Leistungen
20 – 6 Tage vor Anreise: 90 % der gebuchten Leistungen
5 – 1 Tag vor Anreise: 95 % der gebuchten Leistungen
Dokumenten- und technische Abnahme
Bei der Dokumentenabnahme werden Fahrerlaubnis der Fahrenden und Kraftfahrzeugschein geprüft sowie die Teamunterlagen und das Programm zur Veranstaltung ausgegeben.
Es müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Fahrerlaubnis der Fahrenden
- Personalausweis der Fahrenden
- Fahrzeugpapiere
- Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers oder der Fahrzeugeigentümerin
Darüber hinaus müssen spätestens zu diesem Zeitpunkt die persönlichen Daten der Mitfahrenden bekanntgegeben werden. In Deutschland zugelassene Fahrzeuge müssen mit den gesetzlichen geforderten Mindestversicherungssummen versichert sein. Im Ausland zugelassene Fahrzeuge müssen eine Versicherung nachweisen, die dem Mindestversicherungsstandard einer inländischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung entspricht. Mit der Abgabe der Nennung erklären die Fahrenden, dass für das gesamte Fahrzeug eine diesen Vorschriften entsprechende Versicherung uneingeschränkt besteht.
Datum und Ort der technischen Abnahme wird den Teilnehmenden rechtzeitig mitgeteilt. Die technische Abnahme hat lediglich allgemeinen informatorischen Charakter für den Veranstalter (Kontrolle der Marke und Modell des Fahrzeugs, Kontrolle der Startnummernschilder usw.). Bei der technischen Abnahme werden die grundlegenden Übereinstimmungen der Fahrzeuge unter Berücksichtigung der geltenden Straßenverkehrsvorschriften kursorisch kontrolliert. Die technische Abnahme verlagert die Verantwortung für die Verkehrssicherheit des Kraftfahrzeuges nicht auf den Veranstalter.
Bei der technischen Abnahme und bei der Dokumentenabnahme müssen die Fahrenden sowie alle Mitfahrenden anwesend sein.
Startreihenfolge / Startnummernschilder
Der Start für die beiden Etappen erfolgt in Reihenfolge der Startnummern, die niedrigste Nummer startet zuerst. Die Startnummernschilder müssen während der gesamten Veranstaltung gut sichtbar vorn und hinten am Fahrzeug angebracht sein.
Ehrenpreise
Die drei erstplatzierten Teams, die im Rahmen einer Gesamtwertung die an den Wanderpunkten gestellten Aufgaben insgesamt am erfolgreichsten absolvieren konnten, erhalten Preise. Beim Concours d’Elégance werden darüber hinaus die besten Fahrzeuge der jeweiligen Altersklasse prämiert. Dabei sind Zustand des Fahrzeugs und Originalität wesentliche Kriterien. Zudem behält sich der Veranstalter die Vergabe weiterer Preise vor.
Die Siegerehrung findet im Rahmen der abschließenden Abendveranstaltung statt. Die Ehrung ist fester Bestandteil der Veranstaltung. Dementsprechend werden Pokale und sonstige Preise nicht nachgesandt.
Hunde
Hunde sind grundsätzlich bei dieser Veranstaltung erlaubt, können jedoch nicht an allen Stationen und nicht bei den Abendveranstaltungen mitgeführt werden.
Haftung
Verantwortlichkeit des Veranstalters
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, erforderliche Änderungen und Ergänzungen der Ausschreibung sowie des Programmablaufs und des Zeitplans der ADAC Landpartie Classic 2023 vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände (insbesondere höhere Gewalt oder behördliche Vorgaben) notwendig ist, ohne jegliche Schadensersatzpflichten zu übernehmen.
Verantwortlichkeit und Haftungsbeschränkung der Teilnehmer
Die Teilnehmenden (Fahrende und Mitfahrende) nehmen auf eigene Gefahr an der ADAC Landpartie Classic 2023 teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für ihr Handeln und für alle von ihnen verursachten Schäden.
Sie erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber
- dem ADAC Berlin-Brandenburg e. V., dessen Vorständen, Geschäftsführung, hauptamtlichen Mitarbeitenden, Sportwarten und ehrenamtlichen Helfenden,
- den Mitarbeitenden der ADAC Straßenwacht sowie des ADAC Oldtimer-Service, die Arbeiten auf Wunsch der Teilnehmenden vor Ort ausführen,
- den ADAC Ortsclubs, soweit sie diese Veranstaltung unterstützen,
- den beteiligten ADAC Partnerclubs,
- allen an der ADAC Landpartie Classic 2023 beteiligten Sponsoren und Partnern,
- den Servicedienstleistern und allen anderen Personen, die vom ADAC Berlin-Brandenburg e.V. mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Veranstaltung beauftragt wurden,
- den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und den gesetzlichen Vertretern aller zuvor genannten Personen und Stellen,
- sowie gegenüber den Haftpflichtversicherungen der hier enthafteten Personen.
Der Haftungsverzicht gilt auch für Schäden, die aufgrund einer möglichen Absage der ADAC Landpartie Classic oder sonstiger Änderungen des Zeitplans entstehen.
Der Haftungsverzicht gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; er gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des enthafteten Personenkreises beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung sowie auch für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung und Unterlassung. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Die Haftungsverzichtserklärung muss von allen Teilnehmenden (Fahrende und Mitfahrende) sowie den Eigentümern oder Eigentümerinnen des Kraftfahrzeuges unterzeichnet vorliegen.
Allgemeine Bestimmungen
Für diese Ausschreibung gilt deutsches Recht.